Die Bedeutung der üblichen Nachlassbegrifflichkeiten die Sie kennen sollten sind Nachlass, Testament, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter.

Ein Nachlass sind alle Vermögen und Verbindlichkeiten des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes.

Ein Testament regelt die Verteilung der Vermögen und Verbindlichkeiten. Testamente warden nur von einem Teil der Verstorbenen zur Regelung des Nachlasses genutzt. Neben der individuellen Regelung durch Testamente findet vor allem die gesetzliche Erbfolge Anwendung.

Der Testamentsvollstrecker ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die nach dem Tod mit der Umsetzung des Testaments beauftragt ist.

Der Nachlassverwalter ist auch bekannt als Nachlasspfleger und wird ggf. vom Nachlassgericht eingesetzt.